Genau wie bei den Anbietern für Telefon, DSL oder Versicherungen hat es die Liberalisierung des Marktes mit sich gebracht, dass Stromanbieter in unzähliger Zahl agieren. Wobei in Hamburg die Grundversorgung durch das Unternehmen Vattenfall erfolgt, genau wie in Berlin. Dies war erst möglich, nachdem die öffentliche Daseinsvorsorge für die Stromversorgung privatisiert wurde. Ob ein Verbraucher den Stromanbieter wechselt, ist natürlich seine Angelegenheit. Ein Stromvergleich für Hamburg, der auf den einschlägigen Internetportalen durchgeführt wird, ergibt immer nur jenen Versorger, der auch in Hamburg anbietet. Dazu ist es notwendig, die Postleitzahl anzugeben. Denn viele Stromversorger in Deutschland bieten nur regional an. Meist sind es örtliche Stadtwerke in Berlin oder Köln, die ein eng begrenztes Versorgungsgebiet haben. Andererseits können, zumindest theoretisch, beliebige Anbieter sogar aus dem Ausland zu den Stromanbietern für Hamburg gehören. Wenn sie es denn wollen. Denn es wird nur ein Stromkontingent gehandelt, der eigentliche Strom nicht. Der Strom, der in Hamburg aus der Steckdose kommt, ist immer jener, der dort von Vattenfall vor Ort erzeugt wird. Lediglich der Vertrag über die Stromlieferung wird mit einem anderen Stromanbieter geschlossen.
Der ganze Anbieterwechsel ist also lediglich ein Vertragswechsel, sozusagen eine kaufmännische Angelegenheit, die nur auf dem Papier stattfindet.
Richtig kündigen
Der Billigste muss nicht unbedingt der beste sein. Das gilt bei allen Dienstleistungen und Waren. Je mehr der Verbraucher wählen kann, desto schwieriger fällt die Entscheidung. Meist ist es so, wenn man gerade einen Vertrag abgeschlossen hat, der günstigere schon vor der Tür steht. Aber dafür gibt es ja Kündigungsfristen. Überhaupt sollte sich der Kunde beim Stromanbieterwechsel genau das Kleingedruckte durchlesen, auch die Kündigungsfristen. Ein Stromanbieter kann durchaus lange Kündigungsfristen haben, was den Kunden mitunter zu lange verpflichtet. Deshalb ist ein Kriterium beim Stromvergleich Hamburg, dass die Kündigungsfrist möglichst nicht länger als ein Jahr sein sollte. Innerhalb dieses Jahres kann der Kunde bereits den nächsten Lieferanten suchen und mit ihm zum Ablauf der Kündigungsfrist einen Vertrag schließen. Denn was viele Kunden nicht wissen, und dies gilt generell: Auch wenn der Kündigungszeitpunkt erst in einigen Monaten oder Jahren ist, die Kündigung selbst kann jederzeit ausgesprochen werden. Sie wirkt dann halt später. Deshalb empfiehlt sich immer eine Formulierung wie „Kündigung zum nächstmöglichen Termin“. Das hat den Vorteil, dass man nicht vergessen kann zu kündigen. Beim Stromanbieterwechsel sollte der Kunde jedoch nicht selbst kündigen. Er sollte dies stets dem neuen Lieferanten überlassen.
Stromanbieter Wechsel in Hamburg
Wenn mit einem neuen Anbieter ein Liefervertrag abgeschlossen wird, benötigt dieser als wichtigste Information die Zählernummer des Kunden. Denn an dieser Zählernummer machen sich sowohl der neue Vertrag fest als auch der alte. Die Zählernummer ist einmalig in Deutschland und somit die Verbrauchsstelle genau definiert. Deshalb ist es stets von Vorteil, wenn der neue Stromanbieter dem bisherigen Anbieter kündigt. Also nicht der Kunde. Denn dann können beide Unternehmen miteinander in Verbindung treten und über die Zählernummer die jeweiligen Kundendaten zuordnen. Dadurch ist gewährleistet, dass keine Vertragsunterbrechung entsteht. Die Versorgung darf sowieso nicht unterbrochen werden, diese muss im Zweifel immer der Grundversorger leisten.